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Auch das muss leider, insbesondere wegen der DSVO, sein ;-)
AGB`s (Stand 08.2021)
Die unterzeichnende Person bestätigt mit Ihrer Unterschrift ausdrücklich zeichnungsberechtigt zu sein.
Im Falle einer Absage des gebuchten Auftrittes werden folgende Staffelungen zur Gage fällig: Absage bis zwei Monate vor dem Termin : 50% der Gage, bis 4 Wochen vor dem Termin : 75% der Gage, bis 2 Wochen vor dem Termin 100% der Gage. Etwaige Gründe wie Todesfall oder KH-Aufenthalt sind schriftlich nachzuweisen und es wird eine Gutschrift über die Gage erstellt, so das die entsprechende Veranstaltung nachgeholt werden kann.
Da es sich um eine Gage handelt, ist diese wie branchenüblich vor Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten oder vorab auf unten angegebenes Konto zu Überweisen. Eine Anzahlung von 50% ist nach Abschluss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung zu überweisen.
Ohne geleistete Anzahlung ist die Buchung NICHT wirksam.
Etwaige Vorsteuerabzüge sind nicht zulässig.
Der Auftraggeber hat den Künstler auf seine Kosten in angemessener Form zu bewirten.
Ab einer Entfernung von 100km vom Wohnsitz des Künstlers ist eine Entfernungspauschale von 62 c/€ zu bezahlen.
Ab einer Entfernung von 150 km ist seitens des Auftraggebers eine Übernachtung in einer Unterkunft der mittleren bis gehobenen Klasse zu organisieren und im Voraus zu bezahlen. Ein gesicherter Unterstellplatz für das Fahrzeug muss vorhanden sein.Höhe min. 250cm
Bei Stellung des benötigten Equipments gehen alle Schaden/Verluste die Gäste/Besucher verursachen,zu Lasten des Auftragsgebers, sofern sich der Verursacher nicht ermitteln lässt oder dieser nicht in der Lage oder Bereit ist die Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu übernehmen.
Eine Anfahrt - und Parkmöglichkeit bis min. 20m an den Aufbauort ist seitens des Auftraggebers zu schaffen.
Der Zugang zum Aufbauort hat frei von Stufen zu sein, oder ist seitens des Auftraggebers mit Rampen (max. 12% Neigung) auszurüsten. Anderweitig sind für Anlieferung, Auf- und Abbau sowie für die Verladung seitens des Auftraggebers zwei Helfer zu stellen. Diese haben striktes Alkoholverbot bis zum Ende der Verladung nach Veranstaltungsende.
Bei Überlassung des Equipments über Nacht oder mehrere Stunden am Veranstaltungsort hat der Auftraggeber für die Bewachung und für die Sicherung zu sorgen. Etwaige Diebstähle oder Vandalismus in dieser Zeit und während der Veranstaltung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Die Auftraggeber sichert zu sich selbstständig um die eventuell benötigte Anmeldung bei der GEMA zu kümmern. Die GEMA ist darauf hinzuweisen das sogenannte digitale Kopien zum Einsatz kommen. Selbiges gilt für evtl. zu entrichtende Beträge an die Künstlersozialkasse.
Der Künstler sichert zu pünktlich und gepflegt zum Auftrittstermin zu kommen. Bei Krankheit kümmert sich der Künstler um Ersatz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Umstände auf die der Künstler keinen Einfluss hat sowie höhere Gewalt.
Etwaige Nebenabreden mit anderen Künstlern obliegen nicht dem Künstler und sind von dem Auftraggeber zu regeln.
Fotos und Videos auf denen der Künstler zu sehen ist dürfen gemacht werden. Eine Verwendung in den Medien, auch sogenannten social medias bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Künstlers. Ein Anrecht auf total buy out besteht ausdrücklich nicht .
Etwaige Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Bei Auftritten Dritter sind die benötigten Einspielungen auf 1 USB-Stick im MP3 Format vorzuhalten, das Abspielen von CD`s oder Tape`s ist nicht möglich.
Bei Nutzung der vom DJ gestellten Fotobox ist zu Beachten das alle Rechte darüber an DJ Totte übergehen. Dieses wird bei jeder Aufnahme durch die Fotobox durch Tastendruck an dieser im Rahmen der dort angezeigten Datenschutzverordnung bestätigt. Andernfalls wird keine Aufnahme durchgeführt.
Bei Buchungen als Trauredner ist der Redner spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn vor Ort und hat ein Zeitfenster von weiteren 90 Minuten um eventuellen Verzögerungen gerecht zu werden. Beispiel: Buchung zu 14 Uhr, Ankunft spätestens 13:30 – Vor Ort bei Verzögerung bis spätestens 15:30 Uhr.
Alle anderen Nebenabreden und Vereinbarung sind in schriftlicher Form zu treffen
Gerichtsstand ist der Wohnort des Künstlers